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Città Metropolitana di Bologna

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Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

Letzte Aktualisierung: 4 Mai 2026, 14:34

Die nachstehende Regelung betrifft ausschließlich die Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität innerhalb des Busbahnhofs Bologna. Der Fahrgast ist verpflichtet, beim Kauf des Fahrscheins beim Verkehrsunternehmen oder Reisebüro auf etwaige besondere Bedürfnisse hinzuweisen. 

Regelung über den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Busbahnhof Bologna 

  • Anforderung von Unterstützung 
    Die Anforderung ist mindestens 36 Stunden vor der Abfahrt des Busses per E-Mail an capistazione@autostazionebo.it,an Autostazione di Bologna srl zu richten. Beizufügen ist eine Bescheinigung, aus der der Unterstützungsbedarf der antragstellenden Person hervorgeht. Diese Bescheinigung wird nur so lange verarbeitet, wie dies für die Unterstützung unbedingt erforderlich ist, und in jedem Fall gemäß den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten aufbewahrt. Für Informationen und Unterstützung steht außerdem rund um die Uhr die Telefonnummer 3343408659 zur Verfügung. 

  • Der Fahrgast, der Unterstützung benötigt 
    Muss sich mindestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit des Busses am Treffpunkt einfinden. Dieser befindet sich beim Betriebsbüro/Bahnhofsvorsteherbüro am Anfang der Abfahrtsbereiche der Busse. 

  • Unterstützung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität 
    Das Personal des Betriebsbüros/Bahnhofsvorsteherbüros leistet die erforderliche Unterstützung, damit der Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität den Abfahrtssteig des Busses finden und erreichen kann. Für notwendige Beförderungen steht im Busbahnhof ein Rollstuhl zur Verfügung. 

  • Unterstützung für sehbehinderte Fahrgäste 
    Für Informationen und Unterstützung steht sehbehinderten Fahrgästen rund um die Uhr die Telefonnummer 3343408659 zur Verfügung. Das Personal des Betriebsbüros oder des am Anfang des Abfahrtsbereichs befindlichen Überwachungs-/Empfangsdienstes leistet die erforderliche Unterstützung, damit die sehbehinderte Person den Abfahrtsbereich finden und erreichen oder den Busbahnhof verlassen kann. 

  • Verantwortliche für das Verfahren 
    Paola Righetti 
    Tel. 051/4214162 
    E-Mail: paola@autostazionebo.it 

Sammel- und/oder Notfallpunkt für Fahrgäste 

Betriebsbüro/Bahnhofsvorsteherbüro am Anfang der Abfahrtsbereiche der Busse: 

Rechtsvorschriften 

Die Rechte der Fahrgäste werden durch europäische Verordnungen anerkannt. 

• Verordnung (EU) Nr. 181/2011 – Kraftomnibusverkehr 

ART zum Schutz der Fahrgastrechte 

Neben ihren Aufgaben als unabhängige Regulierungsbehörde: 

• ist die ART die nationale Stelle, die für die ordnungsgemäße Anwendung der europäischen Verordnungen über die Rechte von Fahrgästen im Eisenbahn-, Kraftomnibus- und Schiffsverkehr zuständig ist;